Das Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde von der Bundesregierung auf den Weg gebracht, um Kindern aus Famlien, die nicht - oder gerade eben noch - über die finanziellen Runden kommen, die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Dabei ist eine der Aufgaben der Schulsozialarbeit, diese Möglichkeit vor Ort bekannt zu machen, und den Familien mit Leistungsanspruch beim Ausfüllen der Anträge behilflich zu sein. 


Berechtigt zur Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket sind Leistungsbezieher mit Anspruch auf:

  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • ALG II (Hartz IV)
  • Leistungen nach §2 AsylblG

Finanziert werden können ganz- oder anteilig:

  • Mittagessen in der Schule im Rahmen des offenen Ganztags
  • Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht oder ähnliches
  • Schulausflüge und Klassenfahrten
  • Lernförderung
  • Schulbedarf
  • Beförderung zur Schule

Aber das ist nicht alles: Auch die Schulsozialarbeit wird vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013 über Gelder aus diesem Paket finanziert, ebenso wie Schulprojekte über diesen Topf beantragt werden können.

Sollten Sie Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zu den über das Paket finanzierten Projekte haben, oder Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, so helfen wir Ihnen gerne weiter. Hier erreichen sie uns.


Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket resultierte Projekte: